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ruhrpottpflege – Betreuung & Pflege zu Hause

Pflege & Betreuung

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Unsere Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause – und nutzen den Termin für das, was er sein soll: eine echte Beratung.

Wir schauen gemeinsam, was gut läuft und wo Entlastung möglich ist – ohne Druck und ohne Verkauf.

Pflegefachkraft berät ein Ehepaar am Wohnzimmertisch mit Unterlagen

Dabei helfen wir Ihnen konkret

  • Beratung zu Pflegeplanung und -organisation im Alltag
  • Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche
  • Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeld
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Dokumentation und Nachweis für die Pflegekasse
  • Direkt online buchbar über unseren Termin-Kalender

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für alle vorgeschrieben, die Pflegegeld beziehen und einen Pflegegrad ab 2 haben. Bei uns ist er mehr als eine Pflichtübung: eine echte Beratung, die sich lohnt.

Was beim Beratungsbesuch passiert

Unsere Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und schaut gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Pflegesituation:

  • Was läuft gut – und wo wird es gerade schwierig?
  • Welche Hilfsmittel oder Anpassungen würden den Alltag erleichtern?
  • Welche Entlastungsangebote und Leistungen stehen Ihnen zu?
  • Wie lässt sich die Pflege zu Hause besser organisieren?

Danach stellen wir den Nachweis für die Pflegekasse aus – Sie müssen nichts weiter tun.

Regelmäßig und rechtzeitig

Wie oft der Besuch nötig ist, hängt vom Pflegegrad ab: Bei den Graden 2 und 3 halbjährlich, bei den Graden 4 und 5 vierteljährlich. Wir erinnern Sie gern an anstehende Termine, damit nichts verfällt.

Einfach buchbar

Den Termin können Sie direkt online in unserem Kalender buchen – oder Sie rufen uns an und wir finden gemeinsam einen passenden Zeitpunkt. Der Besuch wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Häufige Fragen

Fragen zu Beratungsbesuche § 37.3

Beratungsbesuche § 37.3: Persönlich beraten lassen

Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, was Sie brauchen und wie wir helfen können – unverbindlich.